Die Wärmebilanz der zu heizenden Räumen stellt eine Grundlage für eine richtige Kesselauswahl dar. Der thermische Nennwirkungsgrad des Kessels sollte gleich oder etwas höher sein (bis 10%) als der berechnete Wärmebedarf der zu heizenden Räume. Die Tabelle 2, Pos. 4 stellt die geschätzte Flächen der Räume, die mit der KWM-S-Kessel geheizt werden können. Diese Daten sind nur als geschätzt angegeben und nur für die Räume mit einer Höhe von 3 m festgelegt.
Für die KWMS-Kessel wurde:
– Das Konformitätszertifikat laut des Kriteriums der Energieeffizienz (Verordnung der Wirtschaftsministerium vom 18 Februar 1999, Amtsblatt vom 26 Februar 1999, “Die Anforderungen für die Energieeffizienz, die von der im Inland hergestellten und importierten Einrichtungen erfüllt werden müssen, und die Anforderungen im Bereich der Kennzeichnung und der technischen Charakteristik.”)
Die emissions- u. energetische Prüfungen der Kessel wurden:
vom Institut der Heiz- u. Sanitärtechnik in Lodz
vom Institut für chemischen Verarbeitung der Kohle in Zabrze durchgeführt.
Die KWM-S-Heizkessel sind zum Wasservorwärmen im offenen Systeme der Zentralheizanlage nach PN-91/B-02413 zur Temperatur am Austritt, die 90°C nicht überschreitet, bestimmt.
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Die zur Verwendung für KWM-S-Kessel empfohlene Kraftstoffarten sind in der Tabelle unten, Pos. 17 angegeben. Wenn die Kraftstoffe von der geringeren Qualität verwendet werden, muss man sich mit erniedrigten thermischen Wirkungsgrad rechnen. Die Feinkohle sollte im etwas befeuchteten Zustande geschüttelt werden.